Rechtsprechung:
LAG Hamm - Beschluss vom 24.04.1990 (13 TaBV 134/89)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitsplatz: Vollzeitarbeitsplatz nach Ausscheiden eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers


Relevante Normen:
MTVMTV für den Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen vom 06.07.1989 § 3 Nr. 6; TVG § 1 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
LAGE § 99 BetrVG 1972 Nr. 34

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