Rechtsprechung:
FG München - Urteil vom 22.01.2002 (6 K 4752/99)

   

Kurzleitsatz:
Änderung wegen neuer Tatsachen, bzw. Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit, wenn in der Erklärung angaben fehlen


Relevante Normen:
AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; AO 1977 § 129;



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