Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 01.08.2001 (15 WF 165/01)

   

Kurzleitsatz:
Erörterungsgebühr und Vergleichsgebühr für nicht in der mündlichen Verhandlung anwesenden Rechtsanwalt?


Relevante Normen:
BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AGS 2002, 247
OLGReport-Schleswig 2002, 183

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