Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 25.04.2001 (2 W 52/01)

   

Kurzleitsatz:
Bestimmung des zuständigen Gerichts in Handelsregistersachen bei Sitzverlegung


Relevante Normen:
FGG § 5; KostO § 14;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Schleswig 2002, 228

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