Rechtsprechung:
BFH - Beschluß vom 22.03.2002 (III B 145/01)

   

Kurzleitsatz:
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung; nicht mit Gründen versehenes Urteil


Fundstellen dieser Entscheidung:
BFH/NV 2002, 810

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