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| Rechtsprechung: OLG Celle - Urteil vom 18.04.2002 (11 U 235/01) | | | | Kurzleitsatz: »Ein Anlageberater muss sich eigene Informationen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Bonität des Kapitalsuchenden verschaffen. Liegen objektive Daten nicht vor oder verfügt ein Anlageberater mangels Einholung eigener Informationen insoweit über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem Anleger offen legen.«
Relevante Normen: BGB § 675;
Fundstellen dieser Entscheidung: OLGReport-Celle 2002, 208
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