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| Rechtsprechung: OLG Dresden - Beschluss vom 28.05.2001 (8 U 498/01) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die Bank trifft keine Pflicht zur Aufklärung des Anlegers über allgemeine wirtschaftliche Risiken des zu finanzierenden Projektes. Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie grundsätzlich nicht offenbaren. Dies gilt auch, soweit der Wert der Immobilien den im Emissionsprospekt angegebenen Kaufpreisen wegen versteckter Innenprovision nicht entsprach.2. Eine Haftung der Bank unter dem Gesichtspunkt der Beteiligung an Planung, Vertrieb und Durch...
Relevante Normen: VerbrKrG § 9 Abs. 3;
Fundstellen dieser Entscheidung: OLGReport-Dresden 2002, 389 WM 2002, 1881
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