Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Urteil vom 08.05.2002 (9 U 159/01)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Wirksamkeit eines Vertrages zwischen dem Pfleger und seiner unter Pflegschaft stehenden, in einer Betreuungseinrichtung lebenden behinderten Schwester, durch den eine kleine Erbschaft des Behinderten (Erlösanteil des Elternhauses) statt sie an den Kostenträger auszukehren dazu verwendet wird, ein Zweifamilienhaus des Pflegers mitzufinanzieren und als Gegenleistung ein Wohnrecht der Behinderten zu begründen.«


Relevante Normen:
BGB § 812 § 138 § 1901; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 2 § 88 Abs. 2 Nr. Nr. 7;


Fundstellen dieser Entscheidung:
FamRZ 2003, 715
OLGReport-Karlsruhe 2002, 289

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