Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Urteil vom 08.05.2002 (9 U 172/01)

   

Kurzleitsatz:
»Zur Haftung des Besitzers einer Halle für die Sicherheit von Dachhaken zum Einhängen von Dachauflegeleitern bei Vorliegen eines Materialfehlers.«


Relevante Normen:
BGB § 836;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Karlsruhe 2002, 309

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