Rechtsprechung:
OLG Stuttgart - Urteil vom 21.02.2002 (2 U 206/01)

   

Kurzleitsatz:
»1. Es stellt grundsätzlich keinen Rechtsmissbrauch eines Markenrechtsinhabers entsprechend § 13 Abs. 5 UWG dar, wenn er mehrere rechtlich selbständige Verletzer seines Markenrechtes einzeln abmahnt, auch wenn nahe liegt, dass diese Abgemahnten ihr gesamtes Marketing einer einzigen Dachorganisation übertragen haben, welche für sie einheitlich die beanstandungswürdige Werbung veranlasst hat. Eine Erforschungspflicht des Verletzten hinsichtlich dieser Binnenstruktur auf Verletzerseite besteht ...


Relevante Normen:
UWG § 13 Abs. 5 § 25; ZPO § 93 § 97 § 542 Abs. 2 n.F. § 3 § 938 Abs. 1; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2 § 14 Abs. 3 Nr. 2 § 14 Abs. 5 § 30 Abs. 3 § 25 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
GRUR-RR 2002, 381
OLGReport-Stuttgart 2002, 215

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