Rechtsprechung:
OLG Celle - Beschluss vom 18.04.2002 (2 W 15/02)

   

Kurzleitsatz:
»1. Aufgrund der am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Vorschriften des Zivilprozess-Reformgesetzes 2001 ist auch im konkursrechtlichen Beschwerdeverfahren eine sofortige weitere Beschwerde nach §§ 73 Abs. 3 KO, 568 ZPO a. F. nicht mehr statthaft; in Betracht kommt vielmehr nur noch ein Rechtsbeschwerdeverfahren nach den §§ 574 ff. ZPO n. F., dessen Zulässigkeit von der Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht abhängig ist.2. Art. 103 EGInsO ...


Relevante Normen:
KO § 73 Abs. 3 § 72; ZPO § 568 a.F. §§ 574 ff. n.F.; InsO § 7; GesO § 20;


Fundstellen dieser Entscheidung:
InVo 2002, 496
OLGReport-Celle 2002, 274
ZInsO 2002, 491

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang