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| Rechtsprechung: OLG Karlsruhe - Urteil vom 18.05.2001 (15 U 61/00) | | | | Kurzleitsatz: »1. Zur Frage der wirtschaftlichen Identität zwischen dem zustande gekommenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag, wenn statt des Maklerkunden das nachgewiesene Objekts durch einen Dritten erworben wird.2. Das Merkmal der besonders ausgeprägten wirtschaftlichen Beziehung zwischen Maklerkunde und Dritterwerber kann nicht allgemein umschrieben werden, sondern bedarf der konkreten Abklärung an Hand der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Das Halten einer hälftigen Beteiligung an der Erw...
Relevante Normen: BGB § 652;
Fundstellen dieser Entscheidung: NZM 2002, 829 VersR 2003, 202
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