Rechtsprechung:
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 22.02.2002 (15 AR 42/01)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine Bestimmung des Gerichtsstands ist im Einzelfall auch schon vor Rechtshängigkeit möglich.2. Die ausschließliche Zuständigkeit nach § 23 Nr. 2 ...


Relevante Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 29 a Abs. 1; GVG § 23 Nr. 2 a;



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