Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 11.05.2000 (1 U 1532/00)

   

Kurzleitsatz:
»Der Notar ist nicht gehalten, weit überdurchschnittlich geschäftserfahrene und geschäftsgewandte Beteiligte über offenkundige Risiken eines Geschäfte...


Relevante Normen:
BNotO § 19; BeurkG § 17;



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