Rechtsprechung:
OLG München - Beschluss vom 20.08.2001 (1 W 2066/01)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine Beschwerde, die die Bestellung eines Notanwaltes gemäß § 78 b ZPO betrifft, unterfällt nicht dem Anwaltszwang.2. Hat die schu...


Relevante Normen:
BGB § 839 Abs. 3; ZPO § 78b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
MDR 2002, 724

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang