Rechtsprechung:
OLG München - Urteil vom 08.03.2001 (1 U 4646/00)

   

Kurzleitsatz:
»1. Wird der Verhinderungsvermerk gemäß § 315 Absatz 1 Satz 2 ZPO nicht vom Vorsitzenden sondern von einem anderen Mitglied des Spruchkörpers angebrac...


Relevante Normen:
BGB § 254 § 313; ZPO § 315;



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