Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 20.03.2002 (2 StR 48/02)

   

Kurzleitsatz:
(Bindung des Gerichts nach Aushebung des Strafausspruchs und Zurückverweisung=Die von der teilweisen Aufhebung im Revisionsrechtszug nicht betroffenen...


Relevante Normen:
StPO § 353 Abs. 2 § 358 Abs. 1;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang