Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 03.04.2002 (2 StR 66/02)

   

Kurzleitsatz:
Selbstbegünstigung bei bloß befürchteter Strafverfolgung


Relevante Normen:
StGB § 258 Abs. 5;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2002, 215

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