Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.04.2002 (2 StE 11/00)

   

Kurzleitsatz:
Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit bei langer Dauer der U-Haft


Relevante Normen:
StPO § 112 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2;



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