Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 17.04.2002 (2 StR 531/01)

   

Kurzleitsatz:
Vermögensnachteil bei Untreue durch pflichtwidrige Verfügungen über Haushaltsmittel


Relevante Normen:
StGB § 266 Abs. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2002, 237

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