Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 03.05.2002 (V ZR 175/01)

   

Kurzleitsatz:
Offenbarungspflicht hinsichtlich einer Veränderungssperre beim Verkauf eines Grundstücks


Relevante Normen:
BGB § 123 Abs. 1 § 463 S. 2;



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