Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.03.2002 (IX ZB 64/01)

   

Kurzleitsatz:
Ausschluß von Schadensersatzansprüchen wegen Schuldnerverzug


Relevante Normen:
BEG § 30 Abs. 1; BeamtVG § 49 Abs. 5;



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