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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 21.02.2002 (II R 66/99) | | | | Kurzleitsatz: »1. Die für die Bewertung im Ertragswertverfahren notwendige Anzahl vermieteter Objekte einer bestimmten Gruppe von Grundstücken muss zum Hauptfeststellungszeitpunkt vorhanden gewesen sein.2. Die Voraussetzungen des § 76 Abs. 3 Nr. 2
BewG sind dann erfüllt, wenn ein Geschäftsgrundstück so gestaltet ist, dass es zu den Zwecken der in Frage stehenden Gruppe von Geschäftsgrundstücken, für die eine übliche Miete nicht geschätzt werden kann, objektiv verwendbar ist. Ein im Sachwertverfahren zu be...
Relevante Normen: BewG § 76 Abs. 3 Nr. 2;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 2002, 1191 BFH/NV 2002, 964 BFHE 198, 146 BStBl II 2002, 378 DB 2002, 1250
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