Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 19.02.2002 (VIII R 83/00)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Au-pair-Verhältnisses wird regelmäßig nur dann von einem für das Vorliegen einer Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) hinreichenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht begleitet, wenn dieser wöchentlich 10 Unterrichtsstunden umfasst. Ein Geschichtskurs im Umfang von 2 1/2 Zeitstunden je Woche erfüllt diese Anforderungen weder in inhaltlicher noch in zeitlicher Hinsicht.«


Relevante Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 lit. a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2002, 1191
BFH/NV 2002, 979
BFHE 198, 192
BStBl II 2002, 469
DB 2002, 1196

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