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| Rechtsprechung: BFH - Urteil vom 07.03.2002 (III R 13/99) | | | | Kurzleitsatz: »Werden die in einem Betriebsgebäude neu installierten Einrichtungen zur Versorgung mit Wärme, Kälte, Luft usw. an die in einem anderen Betriebsgebäude vorhandenen Versorgungsanlagen angeschlossen, handelt es sich bei den neuen Anlagen nur dann um zulagenbegünstigte selbstständige bewegliche Wirtschaftsgüter, wenn insoweit die Voraussetzungen für die Annahme von Betriebsvorrichtungen vorliegen und sie eine Sonderfunktion gegenüber den bereits vorhandenen Anlagen erfüllen.«
Relevante Normen: InvZulG (1993) § 2 S. 1;
Fundstellen dieser Entscheidung: BB 2002, 1248 BFH/NV 2002, 997 BFHE 198, 178 BStBl II 2002, 431 DB 2002, 1197 VIZ 2002, 496
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