Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 28.02.2002 (V R 42/01)

   

Kurzleitsatz:
»1. Eine Steuererklärung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift ist zwar unwirksam. Dieser Mangel ist aber unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Steuerbescheid ergeht.2. Eine Zustimmung zu einer Steueranmeldung ist ein Verwaltungsakt, wenn sie dem Steuerpflichtigen durch eine Abrechnung bekannt gegeben wird.«


Relevante Normen:
AO (1977) § 118 S. 1 § 122 Abs. 1 § 124 Abs. 1 § 125 Abs. 1 § 155 Abs. 1 § 167 Abs. 1 S. 1 § 168 § 233a Abs. 5; UStG (1991) § 18 Abs. 3 S. 1, 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2002, 1408
BFH/NV 2002, 963
BFHE 198, 27
BStBl II 2002, 642
DB 2002, 1696
DStZ 2002, 446
NJW 2002, 3278

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