Rechtsprechung:
BFH - Urteil vom 23.04.2002 (IX R 101/00)

   

Kurzleitsatz:
»Ein Steuerpflichtiger kann für ein Kind, das zum Zeitpunkt der Anschaffung der Wohnung zu seinem Haushalt gehörte, die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 Satz 2 EigZulG unabhängig davon beanspruchen, ob das Kind nach Bezug der ihm unentgeltlich überlassenen Wohnung weiterhin zu seinem Haushalt gehört.«


Relevante Normen:
EigZulG § 9 Abs. 5 S. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
BB 2002, 1358
BFH/NV 2002, 966
BFHE 198, 575
BStBl II 2003, 235
DB 2002, 1303
FamRZ 2002, 1028
NZM 2002, 880

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