Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 17.01.2002 (2 AZR 15/01)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; abgestufte Darlegungs- und Beweislast; Betriebsbegriff; Versetzungsmöglichkeiten innerhalb eines Stadtgebiets (Köln); unterschiedliche Arbeitszeiten; Vergleichbarkeit von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten.


Relevante Normen:
KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2003, 50
NZA 2002, 759

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