Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 02.12.1997 (9 AZR 584/96)

   

Kurzleitsatz:
Aus- und Weiterbildung: Voraussetzungen nach dem AWbG NRW - "Jedermann"-Zugänglichkeit


Relevante Normen:
AWbG NRW § 2 Abs. 4 §§ 7 9 Satz 1;



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