Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 20.11.1997 (2 AZR 805/96)

   

Kurzleitsatz:
Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen Inhaftnahme des Arbeitnehmers


Relevante Normen:
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2;



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