Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 22.04.1992 (5 AZR 397/91)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitsentgelt: Höhe der Vergütung nach BeschFG wegen nebenberuflicher (Lehr-) Tätigkeit


Relevante Normen:
BeschFG § 2 Abs. 1; BGB §§ 242 611 612 Abs. 2;



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