Rechtsprechung:
LAG Berlin - Beschluss vom 01.12.2000 (7 Ta 6063/00 (Kost))

   

Kurzleitsatz:
Streitwert: Nichtberücksichtigung eines zukünftigen Eventualantrags


Relevante Normen:
GKG (1975) § 19 Abs. 1; GKG (2004) § 45 Abs. 1 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG);


Fundstellen dieser Entscheidung:
JurBüro 2001, 253

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang