Rechtsprechung:
LAG Düsseldorf - Beschluss vom 17.04.1998 (15 Ta 101/98)

   

Kurzleitsatz:
Arbeitsgerichtsverfahren: außerordentliche Beschwerde wegen »greifbarer Gesetzeswidrigkeit«


Relevante Normen:
ArbGG § 49 Abs. 3;



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