Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 18.04.2002 (1Z AR 27/02)

   

Kurzleitsatz:
»Ablehnung eines Antrags auf Bestimmung des zuständigen Spruchkörpers eines Gerichts (hier: Verfahren gegen Streitgenossen vor verschiedenen Kammern d...


Relevante Normen:
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6;



Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang