Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 11.04.2002 (2Z BR 179/01)

   

Kurzleitsatz:
Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nach dessen Vollzug - Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache - Berücksichtigung von Einberufungsmängeln bei der Kostenetscheidung - Festsetzung eines niedrigeren Geschäftswertes


Relevante Normen:
WEG § 47 § 48 § 25 Abs. 4; ZPO § 91a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NZM 2002, 623
OLGReport-BayObLG 2002, 280

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