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| Rechtsprechung: BayObLG - Beschluss vom 11.04.2002 (2Z BR 179/01) | | | | Kurzleitsatz: Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses nach dessen Vollzug - Kostentragung nach Erledigung der Hauptsache - Berücksichtigung von Einberufungsmängeln bei der Kostenetscheidung - Festsetzung eines niedrigeren Geschäftswertes
Relevante Normen: WEG § 47 § 48 § 25 Abs. 4; ZPO § 91a;
Fundstellen dieser Entscheidung: NZM 2002, 623 OLGReport-BayObLG 2002, 280
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