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| Rechtsprechung: FG Düsseldorf - Urteil vom 26.01.1993 (6 K 0051/88) | | | | Kurzleitsatz: Verdeckte Gewinnausschüttung; Nahestehende Person; Pensionsrückstellung; Rückdeckungsversicherung; Wirtschaftliche Erfüllbarkeit; Zinsloses Darlehen; Vorteilsausgleich - Verdeckte Gewinnausschüttung bei Pensionszusage an einen dem beherrschenden Gesellschafter einer GmbH nahestehenden Arbeitnehmer
Relevante Normen: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2;
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