Rechtsprechung:
FG Niedersachsen - Urteil vom 14.02.2002 (14 K 596/99)

   

Kurzleitsatz:
Sonderausgaben; Stepptanz; Schwimmtraining; Allgemeinbildung; Liebhaberei; Sportlehrer - Aufwendungen einer nicht berufstätigen Sportlehrerin für Stepptanz und Schwimmtraining keine Sonderausgaben


Relevante Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 12 Nr. 1 Satz 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
EFG 2002, 754

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