Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 16.05.2002 (1 StR 40/02)

   

Kurzleitsatz:
Aussage gegen Aussage bei Sexualstraftaten; Aussage gegen Aussage bei verstorbenem Belastungszeugen


Relevante Normen:
StPO § 261;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2002, 656

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