Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 07.05.2002 (3 StR 48/02)

   

Kurzleitsatz:
Hoher Schaden erfordert keine dauernde Vermögenseinbuße


Relevante Normen:
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ 2002, 548
StV 2004, 16
wistra 2002, 339

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