Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 12.06.2002 (1 StR 79/02)

   

Kurzleitsatz:
Erforderlichkeit eines kommunikativen Prozesses zwischen Täter und Opfer


Relevante Normen:
StGB § 46a Nr. 1;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2002, 263

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