Rechtsprechung:
BGH - Beschluß vom 25.06.2002 (5 StR 60/02)

   

Kurzleitsatz:
Aussetzung der Verhandlung bei Verteidigerwechsel


Relevante Normen:
StPO § 265 Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
NStZ-RR 2002, 270

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