Rechtsprechung:
SchlHOLG - Beschluss vom 21.01.2002 (16 W 5/02)

   

Kurzleitsatz:
Ordnungsgelder gegen Sachverständigen wegen verspäteter Gutachtenerstellung.


Relevante Normen:
ZPO § 411 Abs. 2 § 409 § 402 § 381;


Fundstellen dieser Entscheidung:
OLGReport-Schleswig 2002, 382

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