Rechtsprechung:
BGH - Urteil vom 18.04.2002 (I ZR 262/99)

   

Kurzleitsatz:
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz


Relevante Normen:
ZPO § 286;


Fundstellen dieser Entscheidung:
TranspR 2003, 29

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