Rechtsprechung:
BayObLG - Beschluss vom 14.08.2002 (1 ObOWi 195/02)

   

Kurzleitsatz:
»In Bußgeldsachen sind zwar geringere Anforderungen an die Urteilsgründe zu stellen, dennoch muss der Tatrichter, wenn Aussage gegen Aussage steht, im...


Relevante Normen:
StPO § 261 § 267; OWiG § 71 Abs. 1;



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