Rechtsprechung:
LAG Nürnberg - Beschluss vom 11.01.99 (6 Ta 196/98)

   

Kurzleitsatz:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit - Arbeitnehmerstatus - Streitwert des Beschwerdeverfahrens


Relevante Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3a § 48 Abs. 1; GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; ZPO §§ 3 233;



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