Rechtsprechung:
BAG - Urteil vom 17.04.02 (5 AZR 413/00)

   

Kurzleitsatz:
Teilzeitbeschäftigung - Teilzeitbeschäftigung; übliche Vergütung


Relevante Normen:
BeschFG (1985) § 2 Abs. 1; BGB §§ 134 612 Abs. 2;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DB 2002, 2653
NZA 2002, 1334

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