Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 21.02.02 (Rs C-215/00)

   

Kurzleitsatz:
Soziale Sicherheit - Leistungen bei Arbeitslosigkeit - Voraussetzungen für das Fortbestehen des Leistungsanspruchs eines Arbeitslosen, der sich in einen anderen Mitgliedstaat begibt


Relevante Normen:
Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung(EG) Nr. 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 (ABl. 1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung Art. 69 Abs. 1 Buchstabe a;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2002, 642
ZAR 2002, 155

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