Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 07.02.02 (Rs C-5/00)

   

Kurzleitsatz:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/391/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit - Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a und 10 Absatz 3 Buchstabe a - Pflicht des Arbeitgebers, über Dokumente zu verfügen, die eine Evaluierung der am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit enthalten


Relevante Normen:
ArbSchG § 6 Abs. 1; ASiG § 2 Abs. 1 § 3 Abs. 1 § 5 Abs. 1; EG Art. 10 Art. 249; EG-Vertrag Art. 5 Art. 189; Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a Art. 10 Abs. 3 Buchstabe a; SGB VII § 15 Abs. 1, Abs. 4;


Fundstellen dieser Entscheidung:
DVBl 2002, 571
EWS 2002, 242
NJW 2002, 2307
NZA 2002, 321

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