Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 29.01.02 (Rs C-162/00)

   

Kurzleitsatz:
Außenbeziehungen - Assoziationsabkommen Gemeinschaften - Polen - Auslegung von Artikel 37 Absatz 1 erster Gedankenstrich - Verbot von Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit bei den Arbeits- oder Entlassungsbedingungen für polnische Arbeitnehmer, die rechtmäßig im Gebiet eines Mitgliedstaats beschäftigt sind - Befristeter Arbeitsvertrag eines Fremdsprachenlektors - Wirkung des Inkrafttretens des Assoziationsabkommens auf einen derartigen Vertrag - Land Nordrhein-Westfalen gegen Beata Pokrzeptowic...


Relevante Normen:
Europa-Abkommen (Beschluss 93/743/Euratom, EGKS, EG des Rates und der Kommission vom 13. Dezember 1993 - ABl. L 348, S. 1 - über Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseitsund der Republik Polen andererseits) Art. 37 Abs. 1; HRG §§ 53 57a 57b;


Fundstellen dieser Entscheidung:
AP Nr. 11 zu § 57c HRG
BB 2002, 1324
DVBl 2002, 536
NZA 2002, 377
ZAR 2002, 155

Den Volltext dieser Entscheidung können Sie über unsere Datenbank DRsp-Online abrufen.

Seitenanfang Seitenanfang