Rechtsprechung:
EuGH - Urteil vom 14.06.01 (Rs C-473/99)

   

Kurzleitsatz:
Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung von Richtlinien - Nicht bestrittene Vertragsverletzung


Relevante Normen:
EG Art. 226; Richtlinie 95/30/EG der Kommission vom 30. Juni 1995 zur Anpassung der Richtlinie 90/679/EWG des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit an den technischen Fortschritt (SiebteEinzelrichtlinie im Sinne von Art. kel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 155, S. 41);


Fundstellen dieser Entscheidung:
EuGH Slg. 2001, I-4527

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